Old Boys Club - Mainz
Satzung
§ 1 Name, SitzDer Verein führt den Namen “Old Boys Club – Mainz”. Er hat seinen Sitz in Mainz. Eine Eintragung des Vereins in das Vereinsregister erfolgt nicht. Der Verein hat keinerlei eigene Mittel.
§ 2 Zweck
Der Verein verfolgt den Zweck den geordneten Genuss von Alkohol und Tabakwaren in stilvoller Atmosphäre zu fördern. Seinen Mitgliedern bietet er den geeigneten Rahmen, Kontakte auβerhalb der Hektik des Alltags zu knüpfen und zu pflegen.
§ 3 Mitglieder
Der Verein besteht aus den Gründungsmitgliedern (“very old boys”), neu aufgenommenen Mitgliedern (“old boys”) und Anwärtern (“boys”).
Gründungsmitglieder erhalten nach 3-jähriger Vereinszugehörigkeit den Ehrentitel “extremely old boy”. Aufgenommene Mitglieder erhalten nach 3-jähriger Vereinszugehörigkeit den Ehrentitel “very old boy”.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede männliche Person werden, die das 21. Lebensjahr vollendet hat.
Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein mündlich vorgetragener Aufnahmeantrag, der an die Mitgliederversammlung zu richten ist. Wer als Anwärter zu den Mitgliederversammlungen zugelassen ist, soll mindestens drei Mitgliederversammlungen besucht haben, bevor sein Antrag gehört wird.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Antrag nach freiem Ermessen mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Bei der Ablehnung des Antrages ist sie nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen.
Die Vereinsmitgliedschaft vererbt sich auf die männlichen Abkömmlinge der Mitglieder.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Austritt aus dem Verein.
Der Austritt erfolgt durch mündliche Erklärung gegenüber einem Gründungsmitglied.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss beschlieβt die Mitgliederversammlung, wobei eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder entrichten keine Beiträge. Sie haben ihre Alkoholika und Tabakwaren selbst beizusteuern.
Die Mitglieder des Vereins haben das Recht, (männliche) Besucher zu den Mitgliederversammlungen einzuladen.
Die Mitglieder haben die Pflicht, sich nach ihren jeweiligen Möglichkeiten auf den Gebieten Tabak- und Alkoholgenuss fortzubilden und in den Mitgliederversammlungen von Ihren Erkenntnissen und Erfahrungen zu berichten.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung (“get-together”) und der Rat der Gründungsmitglieder (“very old boys committee”).
§ 8 Mitgliederversammlungen
Die ordentlichen Mitgliederversammlungen finden nach Möglichkeit alle 4 bis 8 Wochen statt. Sie werden von einem Mitglied des Rats der Gründungsmitglieder einberufen.
§ 9 Rat der Gründungsmitglieder
In Ermangelung eines Vorstandes nimmt der Rat der Gründungsmitglieder erforderliche organisatorische Aufgaben wahr.
Ein Vertreter des Rates zeichnet die Geschichte des Vereins auf und hält die Mitgliederversammlungen fotographisch fest.
Der Rat vertritt jedoch weder den Verein noch seine Mitglieder nach auβen.
§ 10 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
§ 11 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Abstimmung über eine Satzungsänderung muss in der Einladung als Tagesordnungspunkt aufgeführt sein.
Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen und der Zustimmung von mindestens zwei von vier Gründungsmitgliedern.
Mainz, 09. Februar 2006
Die Gründungsmitglieder
Marco Munck Christophe Rilinger
“very old boy” “very old boy”
Harald Decker Udo Krauthausen“very old boy” “very old boy”
Die Mitglieder
- als Zeugen -
Tobias Zerban Falko Sparr
“old boy” “old boy”